Unsere Vertragsbedingungen

Stand: 12-2024, Änderungen vorbehalten.


§ 1 - Allgemeines
Der Leistungserbringer ist nach § 45a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI - Angebote zur Unterstützung im Alltag) zugelassen. Grundlagen der Erbringung der vertraglichen Leistungen sind gem. Satz 1 zum § 45a Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag, sowie gem. Satz 2 zum § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, die Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder andere geeignete Maßnahmen. Körperlich bzw. körpernahe Pflegeleistungen werden ausdrücklich nicht erbracht.
§ 2 – Vergütungsregelung
(1) Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers hinausgehen und deren Kosten nicht seitens der Kranken- oder Pflegekasse bzw. sonstigen Kostenträgers übernommen werden, sind von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer selbst zu bezahlen.
(2) Der Leistungsgeber erstellt monatliche Rechnungen über erbrachte Leistungen, die von  dem/der Leistungsnehmer/in bzw. dem jeweiligen Kostenträger zu zahlen sind.
(3) Werden Leistungen erbracht, obwohl eine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers noch nicht vorliegt, widerrufen wurde, oder die Leistungen nicht von der Genehmigung erfasst werden, so trägt diese Kosten der/die Leistungsnehmer/-in, auch wenn er gegen eine Entscheidung des Kostenträgers Widerspruch eingelegt hat.
(4)  Bei Verhinderung des Leistungserbringers durch Krankheit, Urlaub o.Ä. ist der Leistungserbringer nicht zur Ersatzleistung verpflichtet, jedoch wird in Absprache mit dem/der Leistungsnehmer/-in angestrebt, eine personelle und terminliche Regelung zur Leistung treffen.
(5) Der Leistungserbringer berechnet einen Stundensatz von € 31,-- (einunddreißig) ohne MwSt. (Stand: 01.09.2024). Über evtl. Veränderungen des Stundensatzes wird der Leistungsempfänger bzw. Kostenträger frühzeitig informiert. Für Kunden, bei denen die Voraussetzungen für die USt-Befreiung nicht vorliegen, wird zusätzlich die gesetzliche MwSt. von aktuell 19% berechnet.
§ 3 – Haftung
Der Leistungserbringer haftet gegenüber der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind.
§ 4 - Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Der Leistungserbringer und seine Mitarbeiter/innen sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
(2) Soweit es zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden.
(3) Die Leistungsnehmerin/Der Leistungsnehmer hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie/ihn gespeichert sind.
§ 5 - Beendigung/Kündigung/Ruhen des Vertrages
(1) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder Tod der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers. Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung von  Fristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Tod oder dauerhafter Unterbringung des Leistungsnehmers in einer Pflegeeinrichtung endet der Vertrag sofort.
(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Bei vorübergehendem stationären oder teilstationären Aufenthalt ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
§ 6 – Vertragsaushändigung
Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
§ 7 – Sonstiges
(1) Dem Leistungsnehmer wird für die Dauer des Vertrags eine Kundenmappe mit allen wichtigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Mappe bleibt materielles und geistiges Eigentum des Leistungserbringers und ist bei Vertragsende an den Leistungserbringer zurückzugeben. Bei Verlust oder Nichtrückgabe wird dem Leistungsempfänger eine Schutzgebühr von € 100,-- zzgl. MwSt. berechnet.
(2) Vereinbarte Leistungstermine werden für den jeweiligen Kunden fix eingeplant. Bei erforderlichen Terminabsagen bitten wir um Information bis spätestens 24 Stunden vor Terminausführung, da i.d.R. eine anderweitige Nutzung des abgesagten Termines nicht zu realisieren ist. In diesem Fall sind wir gezwungen, den abgesagten Termin an den Leistungsempfänger voll zu berechnen.
(3) Persönliche Gespräche in unseren Geschäftsräumen sind bereits aus Datenschutzgründen ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
§ 7 - Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die entsprechende Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck entspricht.
(2) Die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer / Angehörige hat diesen Betreuungsvertrag gelesen und verstanden. Sie/Er ist mit den Inhalten einverstanden, welches sie/er durch ihre/seine Unterschrift bestätigt.